Konzept Distanzlernen ab 12.1.21 – Regelkreis und Videounterricht – Stand 12.1.2021
Wir haben unseren bewährten Landfermann-Regelkreis für das Lernen in Distanz überarbeitet und ergänzt. Vor allem haben wir mehr regelmäßige Videounterrichtseinheiten in das Konzept eingebaut, um mehr direkte Kommunikation, mehr direkte Fragenklärung und Rückmeldung und eine Verbesserung des Arbeitsverhaltens zu erreichen: „Keine*r soll verlorengehen!“
Hier ist es – in Textform und als Datei – seit März 2021 gehört auch unsere Netiquette dazu.
Distanzlernen mit Regelkreis und Videounterricht ab 12.1.2021
An unserer Schule arbeiten wir bereits seit 2020 nach einem Regelkreis digitalen Lernens, der die bisher anerkannten wichtigen Grundsätze für erfolgreiches Lernen mit digitalen Medien auf der Basis der Konzepte der KMK und des Landes NRW und der Distanzlernverordnung des MSB umsetzt. Dieser Regelkreis ist auch hier unten erneut aufgeführt.
Die zentrale Idee dieser Grundsätze ist es, sicherzustellen, dass alle Kinder an den Angeboten möglichst viel teilnehmen (können). Zentrale Aspekte für uns sind daher die Sicherstellung von Ausstattung, Arbeitsmöglichkeiten und Teilnahme aller Schüler*innen überhaupt – dann ein Angebot, bei dem nichts auszudrucken ist, also mit vorhandenen Geräten gearbeitet werden kann – und außerdem möglichst oft ein individuelles Feedback. Ein inhaltsreiches und motivierendes individuelles Feedback kann – insbesondere in Fächern der FG II – dabei auch nur einer Teilgruppe gegeben werden, wenn die ganze Klasse in 3 Wochen ( FG I in 2 Wochen) erreicht wird; insbesondere bei Lehrer*innen mit sehr vielen Lerngruppen bitten wir aber wegen der doch großen Belastung um Verständnis für nicht immer zeitnahes Feedback.
NEU ist: Im Sinne unserer eigenen Idee – möglichst niemanden zu verlieren – wie im Interesse von Eltern und Kolleg*innen ist es wichtig, mehr verlässliche direkte Online-Videounterrichte einzurichten. Wir hoffen, so mehr regelmäßigen Kontakt zu halten, mehr zu motivieren, einen normalen Arbeitsrhythmus (vor allem das Arbeiten am Vormittag) der Schüler*innen zu fördern, gleichzeitig aber die Schüler*innen nicht zu sehr durch Online-Videounterricht zu belasten – und diese durch die Lehrkräfte individuell gestaltbar (in Länge und Inhalt) zu lassen.
Den Schüler*innen wird aber vor allem nach wie vor Raum gegeben, die Arbeiten zu geeigneten Zeiten im Wochenplan zu erledigen, dies bleibt weiter leitendes Prinzip.
Gleichzeitig haben wir darauf hingewiesen, dass wir es – aus vielen Gründen – nicht für sinnvoll halten, dass Online-Unterricht über einen großen Teil oder sogar den gesamten Schulalltag durchgeführt. Es sollen daher nicht mehr als 2 (Sek.I) bzw. 3 (Sek.II) Online-Videounterricht á 45 Minuten pro Tag stattfinden.
Durchführung des Online-Videounterrichts
In Kurzform:
- 1/0,5 Stunde je Hauptfach/Nebenfach in der Sek.I als Videounterricht ; nicht mehr als 2 Fächer pro Tag
- 1/2 Stunden je Gk/Lk in der Sek.II als Videounterricht ; nicht mehr als 3 Fächer pro Tag
Ausführlich:
In der Sekundarstufe II:
Online-Videounterricht ist in 1 von 3 Grundkurstunden und in 2 von 5 Leistungskursstunden verpflichtend; in den neu einsetzenden Fremdsprachen mit 4 Stunden sind auch 2 Stunden möglich. Pro Schultag soll aber immer nur 1 Stunde mit max. 45 Minuten je Fach stattfinden.
Diese Online-Videounterricht finden zum Stundenplan-Zeitpunkt von Unterrichtsstunden statt. Sollten in Einzelfällen mehr als 3 Online-Unterrichtsstunden pro Tag vorkommen, so bitten wir für den Fall zu starker Belastung ggf. um Rückmeldung bei der Stufenleitung.
In der Sekundarstufe I:
- In allen Fächern der Fächergruppe 1 wollen wir genau einmal pro Woche eine Videobesprechung machen; in allen Fächern der FG 2 einmal vierzehntägig
- in einer festen Unterrichtsstunde, in der sonst Fachunterricht wäre (nach dem letztgütigen Zeit-Stundenplan); maximal also 45 Minuten je Fach
- in Absprache mit den anderen Fächern, koordiniert durch die Klassenleitung, sodass für die/den einzelne/n Schüler*in maximal 2 Fächer pro Tag als Videobesprechung stattfinden
- Klassenleitungen können zusätzliche verpflichtende Online-Videounterrichte vereinbaren!
- Fachlehrer*innen entscheiden, ob diese Sitzungen mit der Hälfte der Klasse oder der ganzen Klasse stattfindet, stellen aber sicher, dass alle Schüler*innen teilnehmen – dort und bei der Aufgabenbearbeitung fehlende Schüler*innen werden der Klassenleitung gemeldet, die diese am Ende der Woche antelefoniert – und nachhält, ob es zu Anwesenheit und Arbeitshaltung kommt; ggf. Rückmeldung an Stufenleitung und Schulleitung
- Es wird immer auch geprüft, ob alle Schüler*innen über genügend Ressourcen (Raum, Internet, WLAN, Geräte) verfügen und sich erkennbar „wohl“ fühlen (jede*r Schüler*in muss einmal das Video anmachen); ggf. wird der SL rückgemeldet, dass weitere Ressourcen benötigt werden
- Offenbar sind zusätzliche freiwillige Angebote für Videosprechstunden oder Videohilfestunden für einzelne S*S hilfreich und gut angenommen
Sonderregelungen (für beide Sekundarstufen) bei 1 Stunde mehr Videounterricht:
Es gelten natürlich weiterhin alle Vorgaben des Regelkreises (ib. Aufgaben im Aufgabenmodul etc….) – dieses selbstständige Arbeiten der Schüler*innen soll auch das leitende Prinzip sein. Es soll aber bis auf weiteres Folgendes möglich sein:
Möglich ist bis zu 1 Stunde (= 45 Minuten, insgesamt also maximal 90 Minuten pro Woche) mehr Videounterricht – an einem Nachmittag ohne anderen Unterricht, damit nicht eine Erschöpfung der Schüler*innen eintritt. Die Videounterrichtszeit wird auf die Arbeitszeit für das Fach angerechnet und reduziert sie insofern.
Sek.I: Die Obergrenze sind nach wie vor 2 Video-Unterrichtsstunden je Tag.
Sek.II: Bitte, klären Sie mit den Schüler*innen, dass Tage gewählt werden, an denen kein Schüler dann mehr als dann insgesamt 4 (statt 3) Stunden hat.
Allgemein gilt:
- Es wird immer nur mit ISERV gearbeitet – Aufgabenmodule, Emails, Terminkalender, ggf. nur ergänzt um externe Apps. Es wird nicht mit anderen Apps, Clouds etc. gearbeitet, um Aufgaben o. a. weiterzugeben.
- Aufgaben werden immer bis Montag 9.00 Uhr hochgeladen, damit nicht jeden Tag erneut nach Aufgaben geguckt werden muss.
- Es muss nichts zuhause ausgedruckt werden.
Für beide Sekundarstufen gilt:
- Studyhall für alle: Schüler*innen beider Sekundarstufen wird Arbeitsraum in der Schule – ohne Aufsicht – angeboten, wenn zuhause Arbeitsmöglichkeiten nicht vorhanden sind; dieser Arbeitsraum in der Schule kann – zumindest 4-Stunden-weise – auch verpflichtend gemacht werden. In beiden Fällen ist eine Vorfeldabsprache – 2 Tage vorher mit der Schulleitung/Sekretariat – notwendig. Der Kontakt erfolgt in der Regel über die Klassenleitungen.
- Lehrer*innen begleiten hier die Arbeit der Schüler*innen (heißt nicht: immer dabei sein, sondern punktuell beaufsichtigen)
- Die Klassenleitungen und Stufenleitungen prüfen, ob Schüler*innen an Distanzlerneinheiten und Videounterricht teilnehmen – und sammeln dazu auch Rückmeldungen der Fachlehrer*innen ein. Sie telefonieren mit den Eltern und fordern zur Teilnahme auf. Falls sich die Nichtarbeit wiederholt oder eklatant ist, sollen die Schüler*innen dann einen – oder mehrere – gesichert alleine in einem Raum – in der Schule arbeiten.
Übersicht über die Lernangebote und Videostunden in ISERV
Wir werden in der Sekundarstufe I für jede Klasse eine neue ISERV-Gruppe einrichten, in der alle Schüle*innen und alle unterrichtenden Lehrkräfte der Klasse Mitglied sind. In dieser Gruppe stehen alle Termine im gemeinsamen Gruppenkalender. Somit können alle Beteiligte wahrnehmen, welche Videokonferenzen stattfinden.
Ebenfalls in diesem Gruppenkalender soll mit dem Vermerk HA: xx Minuten unter dem Termin des Videounterrichts eingetragen werden, wie lang die angesetzte Wochenbearbeitungsdauer der gestellten Aufgaben ist.
Diese Dokumentation ermöglicht es, allen Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern, die Gesamtbelastung der Schüler*innen im Blick zu haben. Den Schüler*innen und ihren Eltern gibt es die Möglichkeit, die Aufgabenbearbeitung auf die Woche zu verteilen.
In einigen Klassen ist das Distanzlernen durch die Ausgabe geeigneten Materials und eine Rückgabevereinbarung sicherzustellen, so lange noch nicht nach den Aspekt en des Konzepts gearbeitet werden kann.
Landfermann-Regelkreis digitalen Lernens :
- Es gibt ein digitales Input – Lernvideos, eigene Videos, geeignete Materialien.
- Im Einzelnen soll erreicht werden, dass es Wochenaufgaben statt Tagesaufgaben gibt.
- Es sollen wenige Aufgaben, für alle leistbar, sein. Alle Schüler*innen sollen die Aufgaben bearbeiten und daran auch erinnert werden. Es soll Differenzierungen für sehr gute und für schwache Schüler*innen geben.
- Schüler*innen, die sich nicht rückmelden, werden durch die Klassenleitung angerufen und ggf. mit Geräten ausgestattet. Falls es Probleme mit Raum, Zeit, Internet o.ä. gibt oder ihr oder Sie davon erfahren, … Wir suchen Lösungen im Rahmen der geltenden Hygieneregelungen, wenn möglich auch einen Arbeitsplatz in der Schule
- Schüler*innen, die sich nicht rückmelden, keine Aufgaben bearbeiten und nicht erreichbar sind, werden der Klassen- und Stufenleitung zurückgemeldet. Wir müssen dafür sorgen, dass wir niemanden verlieren.
- Der Zeitaufwand für alle Fächer zusammen beträgt je Schüler*in maximal 4 Zeitstunden täglich; am Wochenende soll nicht gearbeitet werden.
- Das Stellen von Aufgaben und die Bearbeitung durch die Schüler*innen erfolgt nur noch über das Aufgaben-Modul in ISERV.
- In allen Fächern gibt es ein Forum, um Fragen – für alle sichtbar – zu beantworten.
- Es muss nichts ausgedruckt werden.
- Es gibt in jedem Fach eine individuelle Rückmeldung an jede/n S*S – Ein inhaltsreiches motivierendes individuelles Feedback kann – insbesondere in Fächern der FG II – dabei auch nur einer Teilgruppe gegeben werden, wenn die ganze Klasse in 3 Wochen ( FG I in 2 Wochen) erreicht wird.
- Fachlehrer*innen sollten in allen Stufen, Fächern und Kursen Chat- und Email-Angebote oder Video-Sprechstunden für Fragen anbieten; dafür sollen am besten die weiteren Unterrichtszeiten genutzt werden.
Landfermann-Gymnasium
Januar 2021 – Konzepttext –