Schulkonferenz
Die Schulkonferenz (Bild der Schulkonferenz vom 10.10.2024) ist das wichtigste Mitwirkungsorgan der Schule, in dem Lehrer*innen, Eltern und Schüler*innen vertreten sind. Ihre Aufgaben sind in § 65 des Schulgesetzes geregelt.
Die Schulkonferenz entscheidet beispielsweise über Veranstaltungen außerhalb des planmäßigen Unterrichts – etwa Schulwanderungen und Schulfahrten. Sie entscheidet außerdem über zentrale Entscheidungen für die Schule und über das Schulprogramm.Die Schulkonferenz muss als Teilkonferenz einen Eilausschuss wählen. Beschlüsse eines Eilausschusses oder anderer Teilkonferenzen, denen für bestimmte Aspekte Entscheidungskompetenzen zugebilligt wurden, müssen allen Mitgliedern der Schulkonferenz unverzüglich bekannt gemacht werden. Darüber hinaus müssen diese Beschlüsse in der nächsten Sitzung genehmigt werden. Zur Schulkonferenz gehören gewählte Vertreter*innen der Lehrerkonferenz, der Schulpflegschaft und der SV. Die wichtigen Beschlüsse werden im Info-Blog veröffentlicht. |