Informationen zur Sperrung des Karl-Lehr-Brückenzugs

Es gibt wichtige Informationen für alle aus Richtung Norden über Ruhrort anreisende Schüler*innen, Lehrkräfte, Gäste …:

Sie betreffen den Schulweg zum Landfermann über die die Karl-Lehr-Brücke (siehe auch die verlinkte Information des WDR) – bereits seit dem 25.9..

Durch die nachfolgend beschriebene Sperrung wird sich leider der Schulweg verlängern; wir bitten euch und Sie als Familien, ggf. früher zu starten, vor allem für Klassenarbeiten und Klausuren – und unsere Kolleg*innen gerade zu Beginn um Verständnis, wenn auch beim Schienenersatzverkehr noch nicht alles klappt. Man wird sich aber sicher für diese Zeit umstellen müssen, es tut uns leid.

Zur Sperrung des Karl-Lehr-Brückenzugs zwischen Ruhrort und der Innenstadt teilt die Stadt Duisburg mit:

Die Vollsperrung des Karl-Lehr-Brückenzuges in Duisburg-Ruhrort von Montag, 25. September, bis voraussichtlich Dienstag, 31. Oktober, zum Teil auch bis zu den Weihnachtsferien 2023, stellt Schulkinder, Eltern und Schulen vor  Herausforderungen.

Für die Schulwoche vom 25. bis 29. September 2023 sowie die beiden Wochen nach den Herbstferien vom 16. bis 31. Oktober 2023 werden unvermeidbare Verspätungen entstehen, die den Schulalltag begleiten werden. Dies gilt für das Fahrradfahren, den privaten Autoverkehr, für die Nutzung des regulären öffentlichen Nahverkehrs genauso wie für die Schulbuslinien („Schülerspezialverkehr“).

Ab November 2023 soll der Brückenzug wieder für den ÖPNV und die Sicherheitsbehörden freigegeben werden. Hier konnte die Stadt Duisburg in Zusammenarbeit mit der DVG und dem Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement sicherstellen, dass die Schulbusse der betroffenen Förderschulen genauso wie die Fahrzeuge der DVG die Brücke wieder befahren dürfen.
Für alle anderen Verkehrsteilnehmer – ob mit Auto, zu Fuß oder mit dem Fahrrad – bleibt die Sperrung des Brückenzuges bis zum Ende des Jahres bestehen. Für Fahrradfahrer*innen und den privaten Autoverkehr wird der Brückenzug also erst im Jahr 2024 wieder benutzbar sein.

Während der Zeit der Sperrung ist es Schülerinnen und Schülern aber möglich, den Schienenersatzverkehr der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) zu nutzen, wenn deren Schulweg über den Karl-Lehr-Brückenzug führt:

  • Alle Schulkinder, deren Schulweg über den Karl-Lehr-Brückenzug führt und dafür bisher kein Bus- oder Bahnticket nutzten, können ab sofort das Deutschlandticket für Schüler bei der DVG im Kundencenter kaufen und nachträglich beim Amt für Schulische Bildung erstatten lassen.
  • Alle Schulkinder, die bisher keinen Anspruch auf ein ermäßigtes Schülerticket hatten und deren Schulweg über die Karl-Lehr-Brücke führt, können ab sofort das Deutschlandticket für Schüler bei der DVG im Kundencenter kaufen und nachträglich beim Amt für schulische Bildung erstatten lassen. Das ist bei allen Schülerinnen und Schülern der Fall, bei denen der Fußweg von der eigenen Haustüre bis zum Schultor bei der Primarstufe unter zwei Kilometern, bei der Sekundarstufe I unter 3,5 Kilometern und der Sekundarstufe II unter fünf Kilometern beträgt.
  • Alle Schulkinder, die aktuell ein ermäßigtes Schülerticket zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs haben und deren Schulweg über die Karl-Lehr-Brücke führt, können sich nachträglich beim Amt für Schulische Bildung den Eigenanteil erstatten lassen.

Diese Regelung gilt bis zur Aufhebung der Brückensperrung, voraussichtlich bis zum Jahresende 2023. Das entsprechende Formular ist dieser Information beigefügt.
Die ausgefüllten Anträge müssen von der Schule abgestempelt werden und können dann als .pdf oder .jpg per E-Mail an schuelerfahrkosten@stadt-duisburg, per Post an das  Amt für Schulische Bildung ,Ruhrorter Straße 187, 47119 Duisburg oder vor Ort unter dieser Adresse eingereicht werden.  Bei Rückfragen melden Sie sich gerne per Mail unter: schuelerfahrkosten@stadt-duisburg.de

 

 

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