Information kompakt: Hygiene, Corona- und Krankheit – Stand 3.4.2023

Auf dieser Seite fassen wir die wichtigsten Informationen rund um den Umgang mit Hygiene, Corona und Krankheiten zusammen. Wir haben zudem eine FAQ-Liste beigefügt, um wichtige Fragen zu Corona für alle zu beantworten. Unser Hygienekonzept wird zur Zeit überarbeitet.
Wenn Ihnen etwas fehlt, dann schreiben Sie uns, damit wir es ergänzen.
 

Zunächst die aktuellsten Informationen zum Umgang mit Corona:
Das Land NRW informiert über die Aufhebung fast aller Corona-Schutzmaßnahmen zum 1.2.2023, wie wir der Schulgemeinschaft bereits geschrieben haben – hier der zugehörige Informationsbrief.
Alle aktuellen Informationen des Landes zum Corona-Virus finden Sie hier: https://www.mags.nrw/coronavirus
FAQ – Fragen:

Ich habe mein Kind mit einem Selbsttest zuhause getestet. Dieser ist positiv, was soll ich tun?

Alle wichtigen Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.
Schicken Sie Ihr Kind bei Symptomen bitte nicht in die Schule.

Nun liegt uns ein positiver Kontrolltest vor. Und nun (Informationen von der o.a. Seite)?

Der Verlauf einer Corona-Infektion kann sehr unterschiedlich sein. Die meisten COVID-19-Verläufe sind eher mild. Die Infektion kann ganz ohne Krankheitszeichen (asymptomatisch) bleiben, aber auch zu einer schweren Erkrankung an COVID-19 führen. Bei den meisten Erkrankten ist ein Krankenhausaufenthalt nicht erforderlich und man kann sich zu Hause auskurieren. Der Arzt oder die Ärztin wird in diesen Fällen, falls erforderlich und abhängig von den Symptomen, beispielsweise fiebersenkende Mittel oder Medikamente gegen Husten empfehlen.

Personen mit Risikofaktoren für einen schweren Verlauf von COVID-19 sollten bei einer Infektion frühzeitig mit der Haus- oder Facharztpraxis abstimmen, ob eine gezielte, gegen den Erreger gerichtete (antivirale) Therapie ratsam ist, zum Beispiel mit einem antiviralen Medikament zum Einnehmen. Bei vollständig geimpften Personen mit Risikofaktoren wird besonders sorgfältig geprüft, ob eine solche frühzeitige Behandlung trotz der Impfung sinnvoll ist, um eventuelle schwere Verläufe verhindern (siehe auch Frage „Welche Behandlungsmöglichkeiten stehen für das Coronavirus SARS-CoV-2 zur Verfügung?“).

Wenn sich der Gesundheitszustand nicht während der ersten Woche der Erkrankung bessert oder wenn sich die Beschwerden im Verlauf sogar verschlimmern, sollten Sie sich telefonisch an Ihre Hausarztpraxis wenden. Benötigen Sie außerhalb der üblichen Sprechzeiten medizinische Hilfe, kontaktieren Sie am besten den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117. In Notfällen, zum Beispiel bei akuter Atemnot, sollten Sie die 112 anrufen.

Gibt es Verhaltens- und Hygienetipps (Informationen von der o.a. Seite)?

Personen mit einer Corona-Infektion sollten möglichst zu Hause bleiben und Kontakte zu anderen vermeiden, insbesondere zu Personen mit Risikofaktoren für einen schweren Verlauf einer Erkrankung an COVID-19.

Um das Ansteckungsrisiko für andere zu verringern, sind einige Verhaltens- und Hygienemaßnahmen sinnvoll:

  • Kontakte zu Personen außerhalb des Haushalts sollten möglichst vermieden werden.
  • Erkrankte sollten wenn möglich getrennt von anderen untergebracht sein und nur zu den Haushaltsangehörigen Kontakt haben, die sie zur Unterstützung benötigen.
  • Gemeinschaftsräume wie Küche oder Bad sollten möglichst zeitlich getrennt von anderen Haushaltsmitgliedern genutzt werden. Auch Mahlzeiten sollten nicht gemeinsam eingenommen werden.
  • Bei unvermeidbaren Kontakten sollte möglichst ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten und von allen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
  • Alle Räume sollten regelmäßig gelüftet werden.
  • Die Husten- und Niesregeln sollten konsequent eingehalten werden: Beim Husten und Niesen von anderen abwenden und ein Taschentuch oder die Armbeuge vor Mund und Nase halten. Anschließend Händewaschen nicht vergessen!
  • Häufig berührte Oberflächen, zum Beispiel Nachttische, Bettrahmen und Smartphones, Bad- und Toilettenoberflächen sollten Sie täglich mit einem haushaltsüblichen Reinigungsmittel und eventuell mit einem Flächendesinfektionsmittel reinigen. Welche Desinfektionsmaßnahmen sinnvoll sind, sollten Sie am besten mit dem betreuenden Arzt bzw. der betreuenden Ärztin absprechen.

Bitte beachten Sie zudem die Empfehlungen des behandelnden Arztes beziehungsweise der Ärztin.

 
 
Noch gültig:
Hier unsere aktuellen – Stand: 30.12.2022 – Informationen zu Krankheit und Attesten:
 
Die Eltern entschuldigen die Krankheit des Kindes.

In begründeten Ausnahmefällen werden wir von einzelnen Schüler*innen die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bei wiederholten Fehlstunden oder versäumten Klassenarbeiten/Klausuren erbitten. Dies wird den Betroffenen zuvor per Mail oder schriftlich mitgeteilt.
Unmittelbar vor und nach Ferienbeginn ist bei Krankheit weiterhin immer ein ärztliches Attest erforderlich.

Allgemein gilt:
Sollte Ihr Kind krank sein und nicht zur Schule kommen, müssen Sie es krankmelden. Ein Attest ist bis auf die oben beschriebenen Ausnahmefälle nicht notwendig.
Bitte, nutzen Sie die ausgegebenen Selbsttests für die Prüfung auf Corona; unsere Schüler*innen erhalten diese regelmäßig nach; bei zusätzlichem Bedarf ist auch eine zusätzliche Testausgabe unproblematisch möglich.

So melden Sie Ihr Kind krank:
Am Wochentag ohne Klassenarbeit in der Sekundarstufe 1:
Anruf in der Schule morgens ab 7.30 Uhr telefonisch oder Eintrag in den Schulmanager oder per Mail an sekretariat@landfermann-gym.eu

Am Wochentag mit Klassenarbeit bzw. Klausur: Information über das Nichtschreiben - per Mail
an klassenarbeit@landfermann-gym.eu in der Sekundarstufe I bzw.
an die Stufenleitung und die Fachlehrkraft in der Oberstufe

Beim Versäumen auch der Nachschreibklausur verlangen wir regelhaft die Vorlage eines Attests, da eine zweimalige Erkrankung der gleichen Klausur tatsächlich einen Sonderfall darstellt.

Bei zentralen Prüfungen (ZP10, Abitur) gilt weiterhin eine grundsätzliche Attestpflicht.


Wann darf mein Kind die Schule nicht besuchen?
Bei Krankheitssymptomen wie Fieber, Husten, Halsschmerzen, Magen- und Darmbeschwerden dürfen Kinder nicht am Unterricht teilnehmen.
Bei leichtem Schnupfen gilt folgende Regelung: Bitte beobachten Sie Ihr Kind 24h. Wenn keine weiteren Symptome (Fieber, Husten & Co) hinzu kommen, darf es wieder am Unterricht teilnehmen.
Bitte, nutzen Sie die noch vorhandenen Selbsttests.

Bevor Ihr Kind wieder in die Schule kommt, sollte es mindestens 24h frei von Symptomen sein! Bitte, nutzt, nutzen Sie ggf. das Tragen von Masken als Schutz vor Ansteckung - und auch als Schutz anderer Schüler*innen vor Ansteckung.

Zu aktualisieren:

Wir verlinken außerdem Fragen und Antworten auf den Seiten der Landesregierung:

Infektionsschutz an Schulen – Information des Schulministeriums
Fragen und Antworten zum Corona-Virus des MAGS

Informationen zu Urlaubsreisen in Risikogebiete und zum bei Rückkehr einzuhaltenden Verfahren:

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.
Archive